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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite R 040

Wassergebühren St. Georgen/Attergau

Die Wassergebührenordnung der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau setzt im Abgabentatbestand des § 4 Abs. 2 voraus, daß ein Zubau zu einem bestehenden, angeschlossenen Bauwerk errichtet wird oder, im Falle der Errichtung eines neuen Bauwerkes, letzteres unmittelbar oder mittelbar an die bestehende Wasserleitungsanlage angeschlossen wird. - (§ 4 Abs. 2 VO des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Georgen im Attergau vom ), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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