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Tätigkeitsvergütungen für Volkszählungsorgane
Tätigkeitsvergütungen für Volkszählungsorgane
(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen vertritt die Ansicht, daß die Tätigkeit von Zählungsorganen bei der Volkszählung 2001 als Ausübung einer nichtselbständigen Arbeit i. S. d. § 47 EStG anzusehen ist, da die Zählungsorgane weisungsgebunden sind und unter der besonderen Leitung der sie beauftragenden Personen stehen. Die von den Zählungsorganen durchzuführende Tätigkeit stellt eine solche dar, die das Einkommensteuergesetz im § 69 Abs. 1 zweiter Teilstrich (Arbeitnehmer, die statistische Erhebungen für Gebietskörperschaften durchführen) den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuordnet und für die es - unter den dort genannten näheren Bestimmungen - eine besondere Form der Lohnsteuererhebung vorsieht. Die in der beigeschlossenen Anlage vertretene Ansicht, die Zählorgane würden eine zu Einkünften gemäß § 29 Z 4 EStG führende hoheitliche Tätigkeit ausüben, kann nicht geteilt werden, da die Erhebungsorgane keinerlei hoheitliche Gewalt („imperium") ausüben. (