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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite R 040

Aufschließungsbeitrag Stmk.

Wird gegen den Baubewilligungsbescheid für die Errichtung eines Objektes von Nachbarn Berufung eingebracht und wurde über diese Berufung noch nicht entschieden, ist demnach gegen den zwischenzeitlich ergangenen Bescheid über die Vorschreibung eines Aufschließungsbeitrages Berufung einzulegen. - (§ 197 Stmk LAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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