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Entwurf jagt Verlustquellen
Entwurf jagt Verlustquellen
Wo steht kein steuerlicher Vorteil im Vordergrund?
VON DR. GERHARD KOHLER, WIEN
Nach dem Entwurf des Steuerreformgesetzes 2000, der - nach der Anzahl der Seiten beurteilt - zu einer Reform werden könnte, soll all jenen Steuerpflichtigen der Kampf angesagt werden, denen die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht.
Der Entwurf beschneidet durch Wiedereinführung des seligen § 23 a die gewerblichen Verlustmodelle. Verluste können nur gegen Bareinzahlung zugewiesen werden. Damit sind ab 2000 gewerbliche Modelle mit Verlustzuweisungen von mehr als 100% der Einlage „gestorben". Der Grundsatz „ohne Geld ka Musi" hält ab 2000 ins Steuerrecht Einzug. Durch § 2 Abs. 2 EStG sollen Verluste aus einer Betätigung auf Wartetaste gehen, wenn die „Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund" steht. Daß damit Modelle mit Sofortabzug von Grundstückseinkäufen (Grundstückshändler mit Einnahmen- Ausgabenrechnung kauft am 30. 12. noch schnell ein Grundstück und setzt die Kosten in voller Höhe als Verlust ab) verhindert werden, ist legitim, doch schießt die Bestimmung in ihrer Diktion weit übers Ziel hinaus.
Den neuen Halbsatz im § 2 Abs. 2 muß man sich durch den Kopf gehen lassen. ...