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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite R 040

Verkehrsflächenbeitrag OÖ

Im Zusammenhang mit der Vorschreibung eines Verkehrsflächenbeitrages setzt § 19 Abs. 3 der Oberösterreichischen Bauordnung 1994 die Fertigstellung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Verwirklichung des Tatbestandes voraus. - (§ 19 Abs. 3 Oberösterreichische Bauordnung 1994, LGBl. Nr. 66/1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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