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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite S 301

Anteilsveräußerung nach dem Stiftungsakt

Anteilsveräußerung nach dem Stifungsakt

Die Veräußerung gestifteter Kapitalanteile kurz nach dem Stiftungsakt ist der Privatstiftung zuzurechnen, wenn der Stiftungsvorstand als gesetzlicher Vertreter der Stiftung, die die Gesellschaftereigenschaft besitzt, die Verhandlungen über eine Verwertung der Anteile führt und eine entsprechende Vereinbarung mit einem Erwerber der Anteile trifft. Die Tatsache, daß der in der zu veräußernden Kapitalgesellschaft die Geschäftsführerfunktion besitzende Stifter seine Interessen hinsichtlich des Erwerbers der Anteile wahren möchte, ist dabei kein Hindernis, wenn die Entscheidungsgewalt des Stiftungsvorstandes hinsichtlich der Verwertung der Anteile als Stiftungsvermögen nicht beeinträchtigt ist. Eine Anfragebeantwortung aus dem Jahr 1998 zum Thema der steuerlichen Beurteilung des Anteilsverkaufs kurz nach dem Stiftungsakt ist nicht veröffentlicht worden, eine frühere ergangene Anfragebeantwortung findet sich in RdW 1996/2, 95. (

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