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SWK 13, 1. Mai 1999, Seite R 039

Ausländische Models: Steuerabzug?

Im Zusammenhang mit der Frage, ob ausländische Models, die bei Modeschauen im Inland auftreten, als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit ihren Einkünften dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG unterliegen, ist eine generalisierende Betrachtungsweise unzulässig, weil es auch eine Modeschau ohne Unterhaltungswert geben kann, die ein einfaches Vorzeigen der Modelle zum Inhalt hat. - (§ 99 EStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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