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Ausländische Models: Steuerabzug?
• Im Zusammenhang mit der Frage, ob ausländische Models, die bei Modeschauen im Inland auftreten, als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit ihren Einkünften dem Steuerabzug gemäß § 99 EStG unterliegen, ist eine generalisierende Betrachtungsweise unzulässig, weil es auch eine Modeschau ohne Unterhaltungswert geben kann, die ein einfaches Vorzeigen der Modelle zum Inhalt hat. - (§ 99 EStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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