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Zuwendung aus dem Betriebsvermögen
•Die Eignung einer Zuwendung aus dem Betriebsvermögen als Betriebsausgabe nach Maßgabe der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr. 818/1993 setzt, wenn sie an eine juristische Person getätigt wird, nach dem ersten Satz der Bestimmung des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e leg. cit. voraus, daß diese juristische Person im wesentlichen mit Forschungs- oder Lehraufgaben für die österreichische Wissenschaft oder Wirtschaft und damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen oder Dokumentationen befaßt ist. - (§ 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 i. d. F. BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
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