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Anschaffung eines Regalrechts
Die Berufungswerberin hatte auf die Dauer von fünf Jahren die Listungs-, Bestückungs- und Nachfüllungsgarantie für die von ihr hergestellten Nahrungsmittel in einem Umfang erworben, der 80% der Gesamtregalflächen sämtlicher Verkaufsstellen des Vertragspartners (Händlers) entspricht. Sie hatte damit – vergleichbar der Anschaffung eines sog. Belieferungsrechts - ein Wirtschaftsgut erworben (und nicht etwa bloß eine Vorauszahlung für ein Nutzungsrecht geleistet), für dessen Anschaffungskosten ein Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden kann (§ 10 EStG; Entscheidung des Berufungssenates I der FLD für Tirol vom ).