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Bedeutende Änderungen im Bereich des Gebührengesetzes
Erster Schritt zur Abschaffung der Stempelmarken
Am tritt eine Novelle zum Gebührengesetz in Kraft, die bedeutende Änderungen im Bereich der Gebührenentrichtung mit sich bringt. Eine Verlautbarung im BGBl. ist noch nicht erfolgt. Mit dieser Novelle wird ein erster Schritt in Richtung Abschaffung der Stempelmarken gesetzt. Nachstehend wird ein kurzer Überblick über die wesentlichen Neuerungen gegeben.
1. Behörden haben ab die Möglichkeit zu bestimmen, daß die Gebühren für die bei ihnen anfallenden Schriften (z. B. für Eingaben, amtliche Ausfertigungen, aber auch für Reisepässe, Personalausweise, Führerscheine - siehe aber Punkt 2.) nicht mehr ausschließlich in Stempelmarken entrichtet werden müssen, sondern auch - je nach den technischen bzw. organisatorischen Möglichkeiten der Behörde - auch bar oder durch Kreditkarte oder Bankomatkarte unmittelbar bei der jeweiligen Behörde entrichtet werden können. Jede Behörde hat diese Entscheidung für sich zu treffen und im Amtshaus entsprechend bekanntzumachen. Diese Entrichtungsformen setzen voraus, daß der Gebührenschuldner oder ein von ihm Beauftragter persönlich bei der Behörde vorspricht; eine Einzahlung mit Erlagschein oder eine Überweisung ist nicht vorgesehe...