Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahren: Berufung
•Selbst der Umstand, daß eine Berufung kein substantiiertes Vorbringen enthält, befreit die Abgabenbehörde nicht von ihrer Verpflichtung, den Sachverhalt, der der Abgabenvorschreibung zugrunde liegt, sowie seine Subsumtion unter einen bestimmten Tatbestand entsprechend darzustellen.- (§ 92 BAO)
„Insbesondere hat sich die belangte Behörde mit dem Einwand, der Beschwerdeführer sei in den beiden Streitjahren nicht zur Gänze an der GmbH beteiligt bzw. Geschäftsführer gewesen, nicht hinreichend auseinandergesetzt." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()