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Verfahren: Schätzung
•Die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden ist nicht mehr von Belang, wenn eine von der Abgabenbehörde gewählte - andere - Schätzungsmethode als geeignet erkannt werden kann, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen (vgl. das hg. Erkenntnis vom , 95/13/0016). - (§ 184 Abs. 3 BAO), (Abweisung)
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