Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Körperschaftsteuer - Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung
Umsatztantieme als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 2 KStG)
Die an einen Gesellschaftergeschäftsführer bezahlte Umsatztantieme ist i. d. R. eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn in der Vereinbarung eine zeitliche und höhenmäßige Beschränkung fehlt. Auch die Erstattung von Reisekosten anläßlich von Dienstreisen kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen (BFH , I R 107/97 in BB 1999, 885).