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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite R 57

Kuranstalt: einheitlicher Betrieb

Der Betrieb einer Kuranstalt bildet nach der Verkehrsauffassung einen einheitlichen Betrieb, auch wenn hiebei - sei es durch den Betreiber, sei es durch Ärzte, Pflege- und allenfalls sonstiges Personal - unterschiedlichste Leistungen erbracht werden, für das Herauslösen einzelner Teilleistungen besteht keine Veranlassung. - (§ 2 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung des Bescheides aufgrund einer Beschwerde des Präsidenten der FLD).

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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