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Antragsfrist 30. Juni
(SWK) - Zur Erinnerung: Bis kann ein Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 124 b Z 33 lit. b EStG gestellt werden, wenn Jubiläumsgeldrückstellungen steuerwirksam aufgelöst worden sind (vgl. dazu den ausführlichen Beitrag von Arnold in SWK-Heft 15/1999, Seite S 341 ff.).