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Einkommensteuer - Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten
Darlehen als nachträgliche Anschaffungskosten (§ 31 EStG)
Hat der Gesellschafter einer GmbH dieser ein Darlehen gewährt und mit bindender Wirkung der Gesellschaft oder den Gläubigern gegenüber erklärt, er werde das Darlehen auch in der Krise der Gesellschaft stehenlassen, führt dies i. d. R. zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (BFH , VIII R/96 in BB 1999, 566).