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SWK 18, 20. Juni 1999, Seite S 419

Versorgungsrenten ­ eine Klarstellung

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

VON O. UNIV.-PROF. DR. WERNER DORALT, UNIVERSITÄT WIEN

Nach der jüngsten Rechtsprechung des VwGH ist die Versorgungsrente steuerlich nicht mehr abzugsfähig und nicht mehr steuerpflichtig; damit hat der VwGH ein beliebtes Steuersparmodell abgeschafft. - Mit der Steuerreform 2000 wird jedoch bei der Betriebsübertragung die Versorgungsrente wieder eingeführt. Das BMF begründet dies mit einer Kritik an der Entscheidung des VwGH; die Kritik des BMF am VwGH erweist sich allerdings als widersprüchlich und unberechtigt und wirft die Frage auf, welches Ziel das BMF mit seiner Kritik verfolgt.

Der VwGH hat die Versorgungsrente jüngst aufgegeben (, 98/14/0045), und sich damit meinen Überlegungen angeschlossen, daß die Versorgungsrente aus dem Gesetz nicht ableitbar ist und zu systemwidrigen Begünstigungen führt (RdW 1998, 517). Mit der Steuerreform 2000 wird die Versorgungsrente wieder eingeführt, allerdings nur mehr im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen. Die Erläuterungen zum SteuerreformG 2000 rechtfertigen die teilweise Wiedereinführung der Versorgungsrente nicht etwa - was naheliegend gewesen wäre - mit einer Förderung der Unternehmensnachfolge, sondern mit einer unverhohlenen Kritik am...

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