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Einkommensteuer - Instandsetzungsaufwendungen bei Unvermietbarkeit
Instandsetzungsaufwendungen bei Unvermietbarkeit (§ 28 Abs. 2 EStG)
Instandsetzungs-und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude sind nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu beurteilen, weil die Wohnungen wegen Abnutzung und Verwahrlosung nicht mehr zeitgemäßen Wohnvorstellungen entsprachen und deshalb auch nicht vermietbar waren. Lediglich die Kosten für eine vorher nicht vorhandene Gartenanlage sind als Herstellungskosten eines selbständigen Wirtschaftsgutes zu aktivieren und vom Gebäude gesondert auf die Nutzungsdauer der Gartenanlage abzuschreiben (BFH , IV R 61/95 in BB 1999, 578).