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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 081

Gewerbesteuer: Organverhältnis

Die Gewerbesteuer wurde bei einem Organverhältnis vom Organträger geschuldet. - (§ 1 Abs. 2 Z 2 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(, 0046)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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