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Grund und Boden: Bewertung
• Im Zusammenhang mit der Bewertung von Grund und Boden ist ein Sachverständigenbeweis nur notwendig, wenn die Behörde nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse verfügt; zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung bedarf es keiner Beiziehung eines Sachverständigen. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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