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SWK 27, 20. September 1999, Seite K 020

Einkommensteuer - Räumung einer BUWOG-Wohnung keine Werbungskosten

S. K 020Räumung einer BUWOG-Wohnung keine Werbungskosten (§ 16 EStG)

Scheidet ein Steuerpflichtiger freiwillig aus dem öffentlichen Dienst aus, und hat er als Konsequenz die ihm zur Verfügung gestellte BUWOG-Wohnung zu räumen, dann sind diese Kosten nicht Voraussetzung für die Erlangung des neuen Dienstverhältnisses, sondern nur eine Konsequenz der Beendigung des öffentlichen Dienstverhältnisses ().

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