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SWK 27, 20. September 1999, Seite S 609

"Vorweggenommene Erbschaft" und Liebhaberei

Verschenken der Einkunftsquelle vor Erreichen eines positiven Gesamtergebnisses aus Gründen einer „vorweggenommenen Erbschaft" ist keine Liebhaberei

Mag. Wolfgang Nemec

Im jüngst ergangenen Erkenntnis vom , 97/15/0082, hatte der VwGH einen Fall zu entscheiden, in dem eine aus zwei natürlichen Personen bestehende Vermietergemeinschaft seit Beginn der Vermietung einer Lagerhalle im Jahr 1988 bis zum Verschenken der Liegenschaft an die Nichte bzw. Tochter der Miteigentümerinnen im Jahr 1993 einen Gesamtwerbungskostenüberschuß von ca. 280.000 S erzielte. Die Vermietergemeinschaft erwirtschaftete in den ersten vier Jahren Werbungskostenüberschüsse, erst in den beiden letzten Jahren vor Einstellung der Betätigung fielen Einnahmenüberschüsse an. Die Geschenknehmerin führte die Vermietungstätigkeit fort.

Die Beschwerdeführerinnen argumentierten damit, daß das Verschenken der Liegenschaft an die Nichte bzw. Tochter als jeweils nächste Angehörige als „vorweggenommene Erbschaft" erfolgt sei und die Gewinnerzielungsabsicht nicht nur auf Ebene der beiden Geschenkgeberinnen vorliege, sondern letztlich nahtlos von der nunmehrigen Geschenknehmerin fortgesetzt werde.

Verschenkung aus privaten Motiven?

Die belangte Behöre wertete die Beendigung der Vermietungstätigkeit durch Verschenken der Liegenschaft an eine nahe Angehörige vor Erreichen eines positive...

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