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Einkommensteuer - Kein Arbeitszimmer bei Lehrer
Kein Arbeitszimmer bei Lehrer (§§ 16, 20 Abs. 1 Z 1 c EStG)
Der Mittelpunkt einer Lehrertätigkeit ist stets an der Schule, auch wenn die Vorbereitung zu Hause erfolgt. Damit kann bei einem Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer nicht beruflich veranlaßt sein ().