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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 82

GmbH-Geschäftsführer Haftung

Ein Geschäftsführer einer GmbH ist zur Haftung für Vergnügungssteuerschulden heranzuziehen, wenn seine Pflichtverletzung Ursache für die Uneinbringlichkeit der Abgabe war. - (§ 7 Abs. 1 WAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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