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SWK 27, 20. September 1999, Seite S 623

Verwaltungsvereinfachung hat Vorrang

Einbeziehung der GrESt in Umsatzsteuerbemessungsgrundlage nicht vollziehbar

Dr. Gerhard Kohler

Der vorstehende Artikel von Arnoldi und Schneider zeigt auf, daß in der Finanzverwaltung weiterhin die Meinung besteht, daß die halbe Grunderwerbsteuer in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen wäre. Mit der Frage, ob dies rechtlich richtig ist, haben sich namhafte Experten bereits vielfach beschäftigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß eine Hinzurechnung zweifelhaft erscheint. Der Durchführungserlaß des AÖFV 199, hat aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung im Pkt. 6 normiert, daß von der Hinzurechnung der halben Grunderwerbsteuer abgesehen wird.

Bevor die Autoren des vorigen Artikels als beamtete Mitglieder eines Berufungssenates versuchen, bei einer ihrer nächsten Entscheidungen ihrer Ansicht zum Durchbruch verhelfen, möchte ich aufzeigen, warum die Hinzurechnung der halben Grunderwerbsteuer undurchführbar ist, auch wenn die Auswirkungen zu vernachlässigen sind. Ein Ausweis der Umsatzsteuer wird im Normalfall nur bei Grundstücksverkäufen zwischen Unternehmern vorkommen. Da die Umsatzsteuer vom Käufer in gleicher Höhe als Vorsteuer abgezogen wird, führt die Einbeziehung der Grunderwerbsteuer zu keiner Erhöhung des Steueraufkommens. Ver...

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