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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 082

Schätzung Bordellbetrieb

Werden keinerlei Aufzeichnungen über die Einnahmen eines Bordellbetriebes geführt, hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen. - (§ 184 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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