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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 82
Schätzung Bordellbetrieb
• Werden keinerlei Aufzeichnungen über die Einnahmen eines Bordellbetriebes geführt, hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen. - (§ 184 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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