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SWK 27, 20. September 1999, Seite S 634

Inanspruchnahme der Befreiungen bzw. Erstattung (Rückzahlung) von Abgaben gemäß § 4 NEUFÖG

(BMF) - Ergänzend zum Erlaß vom , GZ 07 2401/12/IV/7/99 (SWK-Heft 26/1999, Seite S 599 ff.), gibt das Bundesministerium für Finanzen im folgenden seine Rechtsansicht zur Inanspruchnahme der Befreiungen bzw. zur Erstattung (Rückzahlung) von Abgaben gemäß § 4 NEUFÖG bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.

Vorgangsweise für Zeiträume ab dem

Gemäß Punkt 4.3 des Erlasses vom muß der Betriebsinhaber für die Inanspruchnahme der Befreiung ab die Erklärung der Neugründung (NeuFö 1) bei der jeweiligen Behörde vorlegen. Die Behörde hat diese Erklärung NeuFö 1 im bezughabenden Verwaltungsakt abzulegen.

Ergänzend zum zweiten Absatz in Punkt 4.3 ist zu beachten:

Wird ein nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz befreites Schriftstück ausgehändigt (z. B. Abschrift, Zeugnis), dann ist auf dem betreffenden Schriftstück folgender Vermerk anzubringen:

S. S 635Abgabenfrei gem. NEUFÖG

Datum, Unterschrift

Aktenzeichen und Stempel der Behörde


Vorgangsweise für Zeiträume vor dem

Ergänzend zu den Ausführungen über die Erstattung (Rückzahlung) von Abgaben und Gebühren im zweiten Absatz in Punkt 4.4 des Erlasses vom

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