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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 083

EuGH: Einfuhrbeschränkung

Verbrauchsteuern: Beschränkungen der Einfuhr durch Reisende aus Drittländern

Urteilstenor des EuGH:

1. Die VO (EWG) 918/83 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen und die RL 69/169/EWG zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen die Einfuhr bestimmter Waren durch Reisende aus Drittländern untersagt oder beschränkt.

S. R 0842. Die VO (EWG) 918/83 und die RL 69/169/EWG stehen grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung die Einfuhr alkoholischer Getränke durch Reisende aus Drittländern beschränkt.

3. Die VO (EWG) 918/83 und die RL 69/169/EWG stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die zur Bekämpfung von Störungen der öffentlichen Ordnung, die mit dem Alkoholkonsum zusammenhängen, die Einfuhr alkoholischer Getränke durch Reisende aus Drittländern nach Maßgabe der Reisedauer beschränkt.

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