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SWK 27, 20. September 1999, Seite R 81
Vorsteuerabzug: Berechtigung
• Wesentlich für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist, daß eine Rechnung vorliegt, in der die tatsächlich gelieferten Gegenstände ausgewiesen sind. - (§ 11 Abs. 1 UStG 1994), (Abweisung)
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