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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite R 001

Jahresausgleich

Ein Nichtveranlagungsbescheid ist kein Abgabenbescheid, sondern ein Feststellungsbescheid und bedeutet sohin nicht, daß im Bereich der Abzugssteuern die diese Abgaben betreffenden behördlichen Maßnahmen, zu denen auch der Jahresausgleich gehört, nicht getroffen werden können. - (§ 72 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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