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Jahresausgleich
•Ein Nichtveranlagungsbescheid ist kein Abgabenbescheid, sondern ein Feststellungsbescheid und bedeutet sohin nicht, daß im Bereich der Abzugssteuern die diese Abgaben betreffenden behördlichen Maßnahmen, zu denen auch der Jahresausgleich gehört, nicht getroffen werden können. - (§ 72 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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