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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite R 002

Geschäftsführer: Haftung

Durch die Entrichtung der Ausgleichsquote entsprechend dem rechtskräftig bestätigten Zwangsausgleich tritt eine Befreiung (von der Abgabenentrichtung) der GmbH ein, die infolge der Akzessorietät der Haftung gemäß § 9 BAO auch dem Geschäftsführer zugute kommt. - (§ 9 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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