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Erbfall und § 30 EStG
•Erbfall und § 30 EStG
Angefragter Sachverhalt: Ein Mietwohngrundstück und ein unbebautes Grundstück gehen im Erbweg jeweils zur Hälfte an zwei Geschwister. Die Miteigentumsanteile sollen ohne Wertausgleichszahlungen ausgetauscht werden, sodaß jeder Erbe Alleineigentümer eines Grundstücks wird. Die 10jährige Spekulationsfrist des Erblassers ist für beide Grundstücke bereits abgelaufen.
Einkommensteuerliche Beurteilung: Kommen zwei Erben vor Einantwortung überein, daß jeder aus der Verlassenschaft jeweils ein Grundstück in sein Alleineigentum erhält, ist einkommensteuerlich von einer unbeachtlichen Erbauseinandersetzung auszugehen. Eine Spekulationsfrist beginnt nicht zu laufen, der Erwerb erfolgt jeweils unentgeltlich. Für die Frage der Steuerpflicht aus der Veräußerung des Grundstücks ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen.
Erfolgt der Austausch der Miteigentumsanteile an den beiden Grundstücken nach Einantwortung, beginnt mit Abschluß des Tauschvertrages jeweils für den erworbenen Miteigentumsanteil die Spekulationsfrist zu laufen. Dieser Teil ist mit dem gemeinen Wert der hingegebenen Hälfte zu bewerten. Sollte das Grundstück innerhalb der 10jährigen Spekulations...