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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite K 001

Einkommensteuer - Liebhaberei bei echter stiller Beteiligung

Liebhaberei bei echter stiller Beteiligung (§ 2 EStG)

Auch bei Kapitalvermögen liegt eine objektive Ertragsfähigkeit nur vor, wenn ein positives steuerliches Gesamtergebnis innerhalb eines absehbaren Zeitraumes erzielt wird. Der Anfangsverlust aus der Beteiligung an der „H-GmbH" durch Abschreibung von Time-sharing-Rechten wird erst innerhalb von 20 Jahren durch spätere Gewinne neutralisiert. Bei Kapitalvermögen sind 20 Jahre keine übliche Rentabilitätsdauer mehr, sodaß von Liebhaberei auszugehen ist ().

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