Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite K 002

Einkommensteuer - Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung

Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung (§ 37 Abs. 3 EStG)

Wird ein Waldbesitzer zur Beseitigung des durch Windbruches entstandenen Schadholzes zwecks Schädlingsbekämpfung bescheidmäßig aufgefordert, dann kommt dies keiner Enteignung gleich ().

Daten werden geladen...