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Einkommensteuer - Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung
Keine Enteignung nur bei behördlicher Anordnung (§ 37 Abs. 3 EStG)
Wird ein Waldbesitzer zur Beseitigung des durch Windbruches entstandenen Schadholzes zwecks Schädlingsbekämpfung bescheidmäßig aufgefordert, dann kommt dies keiner Enteignung gleich ().