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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite T 020

Zuständigkeit des EuGH zur Auslegung des DBA Österreich-Deutschland geplant

(BMF) - Der derzeit in Diskussion befindliche Entwurf des neuen DBA zwischen Österreich und Deutschland sieht vor, daß der EuGH zur Auslegung von Abkommensvorschriften zuständig werden kann. Die Möglichkeit der Anrufung des EuGH ist vorgesehen, wenn die beiden Vertragsparteien nicht innerhalb von drei Jahren zur Lösung eines Verständigungsverfahrens kommen. Damit wird weltweit erstmalig der EuGH zur Auslegung eines Doppelbesteuerungsabkommens zuständig. Ein Urteil des EuGH zur Interpretation des DBA Österreich-Deutschland würde sicher auch von anderen Staaten beachtet werden, sodaß die Zuständigkeit des EuGH rechtsvereinheitlichende Wirkung haben wird. In der Jänner-Ausgabe der SWI beschreibt Univ.-Ass. Mag. Mario Züger die Neuregelung näher und geht insbesondere auf die europarechtlichen Grundlagen dafür ein.

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