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Einkommensteuer - Kfz-Kosten als Werbungskosten
Kfz-Kosten als Werbungskosten (§ 16 EStG)
Werden mit einem PKW mehr als 30.000 km jährlich zurückgelegt, dann können nicht das amtliche Kilometergeld, sondern nur mehr die tatsächlich erwachsenen Kosten verrechnet werden. Hat daher ein Dienstnehmer ohnedies je 3 S für 55.723 km erhalten, dann kann er die Differenz auf das amtliche Kilometergeld nicht als Werbungskosten absetzen. Der VwGH betont, daß dies sowohl für den betrieblichen als auch für den beruflichen Bereich gilt ().
Anmerkung: In der Praxis wird vielfach Dienstnehmern kein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, sondern versucht, durch Zahlung von amtlichen Kilometergeldern für sehr viele beruflich zurückgelegte Kilometer den Dienstnehmer zu subventionieren. Der VwGH bestätigt, daß das amtliche Kilometergeld nur bis zu einer Jahresleistung von 30.000 km gelte. Bei einer höheren Kilometeranzahl seien die Kosten im Schätzungswege zu ermitteln und nur dieser Teil sei steuerfrei.