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Einkommensteuer - Abbruchkosten als letzter Akt einer Vermietung
Abbruchkosten als letzter Akt einer Vermietung (§ 28 Abs. 2 EStG)
Wird ein bisher vermietetes Gebäude (altes Fachwerkhaus) wegen Verbrauchs abgerissen, können die Gebäudeabbruchskosten auch dann nachträgliche Werbungskosten sein, wenn der StPfl. das Grundstück anschließend durch Bewohnen eines anderen, dafür umgebauten Gebäudes selbst nutzt (BFH , IX R 26/98 in BB 1998, 2404).