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Einkommensteuer - Zufluß von Einnahmen
Zufluß von Einnahmen (§ 19 EStG)
Hat ein Handelsvertreter den Anspruch auf Provisionsentgelt bereits im Zeitraum der Abrechnung der Provision, dann sind abgerechnete Provisionen, die im Einvernehmen mit dem Geschäftsherren erst im Folgejahr ausbezahlt werden, bereits im laufenden Jahr zugeflossen. Eine Verschiebung aus steuerlichen Gründen ist nicht anzuerkennen ().