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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite R 001

Verfahren: Aussetzungszinsen

Stellen die vom Nachsichtsbegehren betroffenen Aussetzungszinsen eine Abgabenschuld dar, deren Entstehen durch einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung ausgelöst worden ist, liegt eine sachliche Unbilligkeit nicht vor. - (§ 236 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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