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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite T 4

Der Euro-Einführungserlaß des BMF

Formelle und materielle abgabenrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Euro-Einführung

(BMF) -Ab ist der Euro die gemeinsame Währung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). In der Übergangsphase bis stellen der österreichische Schilling -ebenso wie die anderen zehn nationalen Währungen - nur mehr unrunde Untereinheiten (Denominationen) dieser gemeinsamen Währung dar. Ab bis längstens ist der Schilling keine Währungsuntereinheit mehr, sondern lediglich ein gesetzliches Zahlungsmittel. Im Hinblick auf den Grundsatz „Kein Verbot des Euro, kein Zwang zum Euro" werden in der Übergangsphase zahlreiche Wahlrechte zwischen Schilling und Euro eingeräumt. Diese sogenannte „Euro-Option" betrifft unter anderem die wahlweise Führung von Büchern und Aufzeichnungen in Schilling oder in Euro, die Selbstbemessung von Abgaben, die für diesen Zeitraum zu erheben sind, in Schilling oder in Euro oder die wahlweise unbare Entrichtung von Abgaben in Schilling oder in Euro.

Im folgenden werden die wesentlichen formellen und materiellen abgabenrechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Währungsumstellung auf den Euro zu be...

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