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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite K 1

Einkommensteuer - Anteile an Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen

Anteile an Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen (§ 5 EStG)

Der Anteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH gehört dann uneingeschränkt zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen, wenn der Kommanditist seine Gesellschafterstellung in der Komplementär-GmbH ausschließlich in den Dienst des Unternehmens der Personengesellschaft stellt. Dies ist der Fall, wenn die GmbH neben ihrer Geschäftsführungstätigkeit bei der GmbH & Co KG keine andere gewerbliche Tätigkeit ausübt. Ist die GmbH Komplementärin bei mehreren Kommanditgesellschaften und beschränkt sich ihre Tätigkeit auf die Geschäftsführung bei diesen Gesellschaften, dann gehört die Beteiligung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der zuerst gegründeten Gesellschaft. Unterhält die GmbH neben ihrer Geschäftsführungstätigkeit einen Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung, dann gehört die Beteiligung nicht zum Sonderbetriebsvermögen ( in BB 1998, 2245)

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