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SWK 1, 1. Jänner 1999, Seite R 002

KommSt: Wiederaufnahme

Ohne bescheidmäßige Festsetzung der Kommunalsteuer, somit mangels eines vorangegangenen, mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens, kommt eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht in Betracht. - (§ 226 Tiroler Landesabgabenordnung), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
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