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GewSt: Gewerbesteuer
•Der von einer Mineralölfirma an den Bund gezahlte Förderungszins, Feldzins, Flächenzins und Speicherzins erhöhte bei der Gewerbesteuer nicht den steuerpflichtigen Gewerbeertrag - (§ 7 Z 8 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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