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Nachsicht: Widerruf
•Das Finanzamt kann eine gegen jederzeitigen Widerruf erteilte Nachsicht von Abgaben widerrufen, wenn der Abgabepflichtige in seinem Nachsichtsansuchen behauptet hat, er könne die Restzahlung nur durch Aufnahme eines Bankkredites leisten, obwohl er über ein höheres Sparguthaben verfügte - (§ 294 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)
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