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Reisekostenersätze an Rennfahrer
• Abzugsteuer bei Auszahlung von Reisekostenersätzen an ausländische Rennfahrer, die in Österreich an einer Rallye teilnehmen, ist nur dann einzubehalten, wenn feststeht, daß bei den Rennfahrern Einkünfte vorliegen - (§ 99 Abs. 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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