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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite T 22

Steuertermine im Februar

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 1997 bzw. für das 4. Viertel 1997 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 1998 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1997);

• Kammerumlage für das 4. Viertel 1997;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 1997;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 1997;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 1997;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 1997;

• Lohnsteuer für den Monat Jänner 1998;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 1998;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 1998;

• Straßenbenützungsabgabe für den Monat Jänner 1998 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 1998;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1998;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1998;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 1998.

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