Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuertermine im Februar
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 1997 bzw. für das 4. Viertel 1997 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 1998 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1997);
• Kammerumlage für das 4. Viertel 1997;
• Normverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 1997;
• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 1997;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat Dezember 1997;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 1997;
• Lohnsteuer für den Monat Jänner 1998;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 1998;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 1998;
• Straßenbenützungsabgabe für den Monat Jänner 1998 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 1998;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1998;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 1998;
• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 1998.