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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite 018

Getränkesteuer und Restaurationsumsätze - Änderung des Finanzausgleichgesetzes 1997

Mag. Dr. Thomas Keppert

Im Gefolge der Judikatur des EuGH zur umsatzsteuerlichen Qualifikation von Restaurationsumsätzen wurde der Gesetzgeber nunmehr im Rahmen des 2. Budgetbegleitgesetzes 1997 (BGBl. I 130/1997) auch auf dem Sektor Getränkesteuer aktiv. Dazu wurde am vom Nationalrat eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 1997 beschlossen. Darin wurde in § 14 Abs. 1 Z 8 FAG 1997 die Getränkesteuer als ausschließliche Landesabgabe dahingehend präzisiert, daß als Tatbestand der Abgabe rückwirkend mit dem die „Veräußerung" von Speiseeis und Getränken anstelle der „entgeltlichen Lieferung" derselben an Letztverbraucher normiert wurde. Dabei wurde der Begriff „Veräußerung" nunmehr als entgeltliche Lieferung oder sonstige Leistung i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 definiert. Weiters wurde in § 23 Abs. 3 c FAG 1997 eine - offensichtlich klarstellende - Bestimmung aufgenommen, wonach der Begriff der „entgeltlichen Lieferung" gemäß § 14 Abs. 1 Z 8 FAG 1993 auch die Abgabe von Speiseeis und Getränken zur unmittelbaren Konsumation (Restaurationsumsätze) umfaßt habe.

Nach den Gesetzesmaterialien (901 der Beilagen des Nationalrates XX. GP) wurde die Novelle zum FAG 1997 zum Anlaß genommen, die Bestimmungen über die Getränk...

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