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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite 053

Welche Formen der Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren sind an amerikanische Gerichte zulässig?

(SWK) - Österreich hat mit den USA jüngst zwei völkerrechtliche Verträge abgeschlossen, die Rechtshilfe im Finanzstrafverfahren vorsehen, nämlich den Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen und das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den USA. Auf der Grundlage dieser beiden Abkommen wird einerseits Rechtshilfe von amerikanischen Gerichten an österreichische Behörden und Gerichte und andererseits Rechtshilfe von österreichischer Seite an amerikanische Gerichte im Falle eines Finanzstrafverfahrens zulässig sein. MMag. Christoph Urtz untersucht in einem Beitrag in der Jänner-Ausgabe der SWI, welche Formen der Rechtshilfe zulässig sind und in welchem Ausmaß insbesondere österreichische Behörden zur Rechtshilfe verpflichtet sind. So wird auf die Frage eingegangen, ob eine Auslieferung zulässig ist, ob bei einem amerikanischen Finanzstrafverfahren von österreichischen Behörden Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen vorgenommen werden können und inwieweit die Vollstreckung amerikanischer Steueransprüche zulässig ist.

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