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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite 006

Vorsätzliche Abgabenverkürzung

Auf einen Vorsatz, Abgaben zu verkürzen, kann aus dem Verhalten des Täters, soweit dieses nach außen in Erscheinung tritt, im Wege der Beweiswürdigung geschlossen werden - (§ 98 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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