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SWK 3, 20. Jänner 1998, Seite R 6

Vorsätzliche Abgabenverkürzung

Auf einen Vorsatz, Abgaben zu verkürzen, kann aus dem Verhalten des Täters, soweit dieses nach außen in Erscheinung tritt, im Wege der Beweiswürdigung geschlossen werden - (§ 98 Abs. 3 FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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