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Vorläufige Sistierung der Vorbehaltsveranlagung
Nicht zuletzt aufgrund der vehementen Ablehnung des Fachsenats für Steuerrecht ist die im Vorfeld des AbgÄG 1997 heftig diskutierte Veranlagung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 200 a BAO-Entwurf) in der vorliegenden Fassung des AbgÄG 1997 nicht mehr enthalten. Damit sind die Bestrebungen des BMF noch nicht vom Tisch. Der Fachsenat für Steuerrecht hat vorgeschlagen, daß dieser Problemkreis der Steuerreformkommission zur eingehenden und umfassenden Behandlung zugewiesen wird.